Hausratversicherung
Absicherung von Hab und Gut
- Schutz bei Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser oder Unwetter
- Mögliche Absicherung der “groben Fahrlässigkeit“
- Unterversicherung ausgeschlossen
Persönliche Gegenstände sind mit einer Hausratversicherung im Ernstfall abgesichert: Sie bewahrt vor finanziellen Schäden, wenn beispielsweise privater Wohnraum durch einen Einbruch verwüstet oder Inventar durch auslaufendes Leitungswasser zerstört wird.
Grundsätzlich sind alle Einrichtungs- und auch Gebrauchsgegenstände wie etwa Kleidung durch eine Hausratversicherung geschützt. Natürlich auch Bargeld und Wertsachen oder Dinge, die Gäste oder Besucher mitbringen.
MLP berät Sie bei der Absicherung Ihres Hab und Guts. Dabei achten die MLP-Berater auch auf das Risiko der Unterversicherung und können zudem Hausratversicherungen mit Schutz bei „grober Fahrlässigkeit“ anbieten. Damit Sie auch beispielsweise bei einem Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben.