Die Unterstützungskasse
Rückgedeckte Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die in der Rechtsform der Stiftung, GmbH oder am häufigsten als eingetragener Verein bestehen. Sie sind insolvenzsicherungspflichtig und unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Bei diesem Durchführungsweg schließt das Unternehmen über die Unterstützungskassen die Versorgung für seinen Mitarbeiter ab und erteilt somit eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese werden im Leistungsplan der Unterstützungskasse festgeschrieben. Die Finanzierung erfolgt über Rückdeckungen (Lebensversicherungen), die von der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigten abgeschlossen werden; versicherte Person ist der versorgungsberechtigte Mitarbeiter. Die Beiträge für die Rückdeckung, die Insolvenzsicherung und für die Verwaltung der Unterstützungskasse werden vom Unternehmen finanziert.
Die Vorteile
- Nahezu keine Begrenzung der Höhe des Beitrages, daher gut für Führungskräfte geeignet
- Arbeitgeberfinanzierte Beiträge auch über 2008 hinaus sozialversicherungsbeitragsfrei
- Renten- und Kapitalleistungen möglich
MLP-Empfehlung für
- Kleinere und mittlere Unternehmen, die keinen hohen Verwaltungsaufwand wünschen
- Nicht bilanzierende Unternehmen
- Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen wünschen
- Unternehmen, die eine Belastung der Nachfolge-Generation vermeiden möchten
- Unternehmen, die unbegrenzten Dotierungsfreiraum für bAV-Zuwendungen wünschen
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