Die Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt das Unternehmen eine Versicherung für seinen Mitarbeiter als versicherte Person bei einem Lebensversicherungsunternehmen ab und erteilt somit eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter ist grundsätzlich der Mitarbeiter.

 

Die Vorteile

  • Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG. Beiträge sind steuerfrei bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West, zzgl. 1.800 Euro p. a. für Neuzusagen, sofern parallel keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. vorgenommen wird
  • Betriebsfremde Risiken sind auf ein externes Versicherungsunternehmen ausgelagert und damit auch kalkulierbar
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge auch über 2008 hinaus sozialversicherungsbeitragsfrei

 

MLP-Empfehlung für

  • Kleinere und mittlere Unternehmen, die keinen hohen Verwaltungsaufwand wünschen
  • Nicht bilanzierende Unternehmen
  • Unternehmen, die keine bilanziellen Auswirkungen wünschen
  • Unternehmen, die eine Belastung der Nachfolge-Generation vermeiden möchten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

 

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